Vor 150 Jahren wurde die Tat eines italienischen Tunnelarbeiters vor dem Mannheimer Hofgericht verhandelt.
Ein Beitrag von Sebastian Parzer, Heimatverein Obrigheim, 2026 (Erstveröffentlichung in Obrigheim gestern und heute 2011)
Im Zuge des Baus der Odenwaldbahn“ wurde seit Beginn des Jahres 1860 am Durchbruch der beiden Mörtelsteiner Tunnel gearbeitet. Auf den dortigen Baustellen fanden damals zahlreiche deutsche und italienische Arbeiter Beschäftigung. Ein Teil der Tunnelarbeiten wurde an den aus dem in Piemont gelegenen Bergdorf Sale Castelnuovo stammenden Domenico Giachetto vergeben. Giachetto leitete einen Bautrupp, zu dem auch sein Bruder Bartolomeo sowie mehrere Söhne von ihm gehörten. Da die italienischen Arbeiter besser bezahlt wurden als ihre deutschen Kollegen, war das Verhältnis zwischen den beiden Gruppen nicht spannungsfrei.
Die Situation eskalierte, als am 28. Oktober 1860 in Mörtelstein die Kerwe gefeiert wurde und viele Eisenbahnbauarbeiter die Gelegenheit nutzten, etwas Abwechslung vom Baustellenalltag zu finden. So nahmen zahlreiche von ihnen an einer Tanzveranstaltung im Wirtshaus der Familie Senk teil, die in Mörtelstein für mehrere Generationen die Gaststätte „Zur Linde“ betrieb. Dort spielte eine Kapelle zur Tanzmusik auf. Da einige der italienischen Arbeiter zwar getanzt hatten, sich aber weigerten, der Kapelle den üblichen Lohn zu entrichten, hatte einer der Musiker die Kappe eines Italieners gegriffen und diese als Pfand einbehalten. Der Italiener ließ seinen Vater holen, der im unter dem Tanzsaal gelegenen Gastraum zu Abend aß. Dieser begab sich umgehend mit mehreren Landsleuten in den Veranstaltungsraum, wo sie versuchten, die Herausgabe der Kappe zu erlangen. Besonders energisch trat Domenico Giachetto auf, der zur Bekräftigung der Forderung mehrmals mit einem Stock auf den Tisch der Musikanten einschlug. Daraufhin wurden die Italiener von den anwesenden deutschen Arbeitern unter Schmährufen aus dem Saal gedrückt, eine sich anschließende Treppe hinunter gedrängt und von oben herab mit Stöcken geschlagen.
Die Italiener wollten sich diese Behandlung nicht gefallen lassen. Mit Messern bewaffnet starteten mehrere von ihnen einen Gegenangriff. Als sie die Treppe wieder hinauf strebten, wurde der ledige Bergarbeiter Christian Hauser aus Wiesloch, der zufällig aus einem anderen Raum der Herberge kam und sich an das obere Treppengeländer begab, durch einen Stich so schwer im Unterleib verletzt, dass ein Teil seines Darms aus der Wunde austrat. Der 23-jährige, der in dem Gasthof wohnte, wollte sich zu seinem Bett im Dachgeschoss begeben. Durch das Treppensteigen trat der Darm aber noch weiter aus. Zwar wollte einer der Anwesenden, der als Soldat in einer Sanitätskompanie gedient hatte, umgehend Erste Hilfe leisten und den Darm reponieren, doch wurde dies von dem herbeigeeilten Gendarmen untersagt und statt dessen der Wundarzneidiener gerufen. Dieser legte nasse Umschläge an, sah sich zu einer Behandlung der schweren Verletzung aber nicht in der Lage. Nach zwei Stunden traf der praktische Arzt Franz Xaver Stocker aus Aglasterhausen bei dem Bergmann ein. Allerdings wollte auch Stocker keine medizinische Versorgung vornehmen und lies die offenbar besser ausgebildeten Gerichtsärzte kommen. Bis zu deren Eintreffen vergingen erneut drei Stunden. Erst jetzt wurde der Verletzte medizinisch versorgt und Reponierung des Darms vorgenommen. Doch konnte die späte Hilfe den Bergarbeiter nicht retten. Nach zweieinhalb Wochen qualvollem leiden verstarb Hauser am 16. November 1860. Die Zuständige leitete umgehend Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge ein. Zunächst wurde Domenico Grachetto verhaftet, bis der Verdacht auf seinen Bruder Bartolomeo fiel. Bartolomeo Grachetto war damals 38 Jahre alt, verheiratet und Vater von fünf Kindern. Der Beschuldigte verfügte über Vermögen und war nicht vorbestraft.
Ende Juni 1861 wurde der Fall vor dem für den badischen Unterrheinkreis zuständige Hofgericht in Mannheim verhandelt, das vierteljährlich zu einer mehrtägigen Sitzungsperiode zusammentrat. In diesem Quartal führte Hofgerichtsrat Hermann Rath den Vorsitz. Die Anklage wurde durch Hofgerichtsrat Ferdinand Mays vertreten, während der Mannheimer Oberadvokat Dr. Christoph Xaver Gentil die Verteidigung des Angeklagten übernahm. Da der Angeklagte Italiener war und einige der Zeugen nur Französisch sprachen, fungierten Pfarrer Schuster aus Königsbach und der Mosbacher Pädagoge Professor Straub als Dolmetscher für Italienisch bzw. Französisch. Neben dem Richter gehörten dem Gericht 36 durch Losentscheid ausgewählte Geschworene an. Ihre Aufgabe war es, über die Schuld des Angeklagten zu entscheiden. Bei den für jede Sitzungsperiode neu ausgelosten Personen handelte es sich stets um angesehene Handels- und Geschäftsleute der Städte und Gemeinden Nordbadens. So hatte das Los diesmal beispielsweise den Hüffenhardter Gemeinderat Ludwig Weller und Freiherr Friedrich von Gemmingen aus Neckarzimmern zu Geschworenen bestimmt. Die Geschworenengerichte waren von der badischen Regierung 1851 eingeführt und damit eine zentrale Forderung der 1848er Revolution umgesetzt worden. In den folgenden Jahren wurde über die Verhandlungen des Mannheimer Hofgerichts in einer für die damalige Zeit ungewöhnlichen Breite in den nordbadischen Zeitungen berichtet.
Der Prozess gegen Bartolomeo Giachetto begann am 20. Juni 1861 und zog sich drei Tage hin. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden insgesamt 24 Zeugen vernommen. Dabei wurden neben mehreren Eisenbahnbauarbeitern und einigen Medizinern, auch der in Aglasterhausen geborene Agent Johann Adam Lenz, der eigens aus Wien angereist war, sowie der erst 13-jährige Mörtelsteiner Junge Georg Adam Keller gehört. Da einige der italienischen Zeugen nicht zur Verhandlung erschienen, mussten ihre zuvor gemachten Aussagen verlesen werden. Die Sitzung endete am 22. Juni 1861 mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Da nachweislich mehrere Italiener mit Messern bewaffnet gewesen waren und die Aussagen der Zeugen nicht zur Klärung der Frage beitrugen, wer Christian Hauser den Messerstich versetzt hatte, wollten die Geschworenen die Schuld des Angeklagten nicht bejahen.
Das Verfahren endete daher mit einem Freispruch.

Abb.: Das Portal des zwischen Asbach und Mörtelstein gelegenen Eisenbahntunnels, bei dessen Bau in den Jahren 1860 bis 1862 auch zahlreiche italienische Arbeiter beschäftigt waren. Der Tunnel wurde, wie auch alle anderen Kunstbauten der Odenwaldeisenbahn bereits für einen zweigleisigen Betrieb ausgelegt. Ein zweites Gleis wurde jedoch nie durch den Tunnel verlegt.
(Auf dem Bild ist das untere Tunnelportal des Erlesraintunnel zusehen. Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe 421 K2 27)
Quellen:
Heidelberger Zeitung, 27. Juni 1861
Mannheimer Anzeiger, 21.,22. und 23. Juni 1861
Mannheimer Journal, 22. Mai sowie 25., 26. und 27. Juni 1861
Odenwälder Bote, 2. Juli 1861